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EmpCo-Richtlinie: Warum Nachhaltigkeitskommunikation zukünftig messbar sein muss – und was das für Unternehmen bedeutet.

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EmpCo-Richtlinie: Warum Nachhaltigkeitskommunikation zukünftig messbar sein muss – und was das für Unternehmen bedeutet.

EmpCo ist kein reines Kommunikationsthema, sondern ein Daten‑ und Strukturthema, das Kommunikation neu definiert.

Denn mit  der Empowering Consumers for the Green Transition Richtlinie (EmpCoRL, EU 2024/825) verändert sich der Maßstab für Nachhaltigkeitskommunikation grundlegend. Ab 27. September 2026 sind pauschale, nicht überprüfbare Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucher:innen unzulässig. Das betrifft nicht nur Marketingformulierungen, sondern die gesamte inhaltliche Logik, auf der Nachhaltigkeitsaussagen beruhen.

Die zentrale Botschaft der Richtlinie ist eindeutig: Nicht die Absicht zählt, sondern die Beleg- und Umsetzbarkeit.
Nachhaltigkeit darf weiterhin kommuniziert werden, aber nur dann, wenn Aussagen klar abgrenzt, sachlich richtig und überprüfbar sind.

Damit wird Nachhaltigkeit erstmals systematisch daten- und methodenpflichtig.

Was die EmpCo-Richtlinie faktisch verlangt

EmpCo ergänzt bestehendes Verbraucherrecht um konkrete Verbote und Klarstellungen. Für Unternehmen besonders relevant sind fünf Punkte:

  1. Allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sind unzulässig, wenn sie nicht eindeutig belegt werden können.
  2. Aussagen dürfen sich nicht pauschal auf ein gesamtes Produkt oder Angebot beziehen, wenn sie nur Teilaspekte betreffen.
  3. CO₂-Neutralität durch Kompensation gilt nicht mehr als zulässiger Umweltvorteil.
  4. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten, transparenten und überprüfbaren Systemen beruhen.
  5. Zukunftsversprechen benötigen messbare Zwischenziele, belastbare Daten und eine nachvollziehbare Umsetzungslogik.

EmpCo verlangt damit keine neue Moral, sondern saubere Abgrenzung, belastbare Daten und eine nachvollziehbare Methodik.

Aussagen wie „nachhaltiges Menü“ oder „klimafreundliche Verpflegung“ sind ohne diese Struktur inhaltlich nicht haltbar und unter EmpCo rechtlich angreifbar.

Warum pauschale Nachhaltigkeitsaussagen scheitern

Viele Nachhaltigkeitsclaims scheitern nicht an fehlendem Engagement, sondern an drei strukturellen Problemen:

  • fehlende Systemgrenzen
  • fehlende Vergleichsbasis
  • fehlende Daten entlang der Wertschöpfungskette (Scope 1,2 & 3)

Gerade im Lebensmittel‑ und Verpflegungskontext entstehen die wesentlichen Umweltwirkungen nicht am Point of Sale, sondern vorgelagert in Scope 3: in Landwirtschaft, Verarbeitung, Transport und Zubereitung.

FOODPRiNT4U als Leitsystem für EmpCo-konforme Aussagen

FOODPRiNT4U der Green Guides wurde als evidenzbasiertes Analyse- und Bewertungsframework entwickelt um Umwelt- Klima- und Gesundheitswirkungen   von Einzellebensmitteln, Speisen, Speiseplänen bis zu kompletten Warensortimenten transparent, verlgeichbar und überprüfbar darzustellen.

FOODPRiNT4U bilanziert kundenspezifische und datenbankbasierte Produkte und Prozesse im Agrar- und Ernährungssystem und kann so die Optimierungseffekte von Einzelartikeln, Rezepturen  sowie kompletten Menülinien und Speiseplänen dezidiert ausweisen .

Bewertet werden unter anderem:

  • Umweltwirkungen von Rohwaren, Zutaten, Polyprodukten, Rezepturen, Menüs und kompletten Speiseplänen und Warensortimenten
  • Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette (inkl.
  • Ressourcennutzung entlang der Wertschöpfungskette im Kontext der planetaren Grenzen
  • Ernährungsphysiologische / gesundheitliche Qualität und ernährungsmedizinische Parameter (Salutogenese)

Alle Bewertungen basieren auf klar definierten Systemgrenzen sowie produkt- und kundenspezifischen Daten, nicht nicht auf pauschalen Schätzungen oder Marketingannahmen.

Die mit FOODPRiNT4U erzeugten Ergebnisse sind anschlussfähig an externe Audit‑, Berichts- und Managementsysteme (z.B. EMAS, CSRD-/SCOPE3-Berichterstattung, Blauer Engel), da sie genau jene Anforderungen erfüllen, die EmpCO künftig an Nachhaltigkeitsaussagen stellt: klare Abgrenzung, belastbare Daten und Reproduzierbarkeit.

EmpCo‑konforme Kommunikation: Vom Claim zur Aussage

Die EmpCo‑Richtlinie verbietet Nachhaltigkeitskommunikation nicht – sie fordert lediglich Präzision und Belastbarkeit.
Zulässig sind konkret abgegrenzte Aussagen, etwa:

  • Reduktion definierter Umweltwirkungen im Vergleich zu einer festgelegten Referenz
  • Bewertung von Speisen auf Basis transparenter Umwelt‑ und Gesundheitsindikatoren
  • Vergleich von Speiseplänen entlang identischer Systemgrenzen

Ein konkretes Beispiel für eine EmpCo‑konforme Aussage wäre:

„Menülinie X verursacht 30 % weniger Treibhausgasemissionen als ein definierter Vergleichsstandard.“

Solche Aussagen sind spezifisch, nachvollziehbar und überprüfbar – und damit EmpCo‑fähig. Der Maßstab ist nicht mehr das Narrativ, sondern die Nachvollziehbarkeit.

Sind Sie bereit für EmpCo?

Der folgende kurze Check dient der fachlichen Überprüfung von Produkt- und Unternehmensaussagen.:

  • Ist klar definiert, worauf sich eine Nachhaltigkeitsaussage bezieht?
  • Werden Produkt, Zeitraum und Vergleichsbasis eindeutig benannt?
  • Basieren Aussagen auf realen, nachvollziehbaren Daten oder auf Annahmen?
  • Sind die zugrunde liegenden Systemgrenzen transparent beschrieben?
  • Gibt es eine definierte Referenz, die Vergleiche konsistent und reproduzierbar macht?
  • Ist jede Aussage im Zweifel erklär‑ und belegbar?

Je mehr dieser Fragen sauber beantwortet werden können, desto höher ist die EmpCo‑Readiness.

Fazit: EmpCo belohnt Substanz

Die EmpCo‑Richtlinie markiert keinen Rückschritt, sondern eine Professionalisierung von Nachhaltigkeitskommunikation.
Unternehmen, die mit klaren Systemgrenzen arbeiten, reale Daten nutzen und Wirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette betrachten, sind regulatorisch vorbereitet – und kommunizieren glaubwürdig.

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